Mehr Sicherheit für Internet-Geräte
Ab dem 1. August 2025 müssen alle Geräte mit WLAN , Bluetooth- oder anderen Funkfunktionen, die ein CE-Kennzeichen tragen, in Europa strenge Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Für Deutschland war das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an der Entwicklung der neuen RED (Radio Equipment Directive) beteiligt.
Was regelt das neue CE-Kennzeichen
Geräte wie Router, Smart Home-Produkte, Wearables, Babyphones oder kabellose Lautsprecher mit einem CE-Kennzeichen müssen künftig grundlegende Sicherheitsfeatures mitbringen. Für Anwender heißt das, dass sie diese Funktionen nicht mehr selbst einrichten müssen – kein Basteln mehr, keine Nachrüstung. Denn das CE Kennzeichen zeigt zukünftig nicht nur Funkkonformität, sondern auch echte Sicherheitsstandards: Netzwerk-, Datenschutz- und Betrugsschutz.
Was bringt die neue Sicherheitsverordnung
Zu den neuen Sicherheitsmaßnahmen gehört etwa, dass Nutzer eigene Passwörter einrichten müssen und Eltern Zugang zu elektronischem Spielzeug haben müssen. Hier die Vorteile im Überblick:
• Mehr Sicherheit zu Hause: Geräte dürfen das Heimnetzwerk nicht stören oder fremdnützig nutzen – Angriffe über Botnets oder Malware werden deutlich erschwert.
• Mehr Schutz der Privatsphäre: Übertragung persönlicher Daten muss verschlüsselt erfolgen. So können Bewegungsdaten, Gesundheitsdaten oder Kameraübertragungen nicht einfach mitgelesen oder abgegriffen werden.
• Nur echte Transaktionen: Geräte, die Geld oder Zahlungsinformationen managen, benötigen ab August Mechanismen gegen Betrugsversuche – etwa zweistufige Identifikation oder gesicherte Autorisierung.
• Automatische Updates inklusive: Hersteller müssen einen sicheren Update Mechanismus bereitstellen. Geräte bleiben so dauerhaft geschützt – ohne manuelle Eingriffe.
Wie sich das neue CE-Kennzeichen in der Praxis auswirkt
In diesen drei Beispielen zeigt sich, wie die neue Direktive den Schutz bei Internetfähigen Geräten verbessert:
Beispiel 1: Smartkamera im Wohnzimmer: Bisher laufen solche Geräte werkseitig mit einfachem Passwort und bekommen meist keine Updates. Ab 1. August muss der Nutzer ein eindeutiges Passwort vergeben, die Verbindung wird verschlüsselt und der Hersteller muss regelmäßig Sicherheitsupdates liefern.
Beispiel 2: Babyphone im Kinderzimmer Bisher haben Eltern keine Zugangskontrolle zu Babyphones und die Daten werden unverschlüsselt übertragen. Ab 1. August werden die Daten sicher übermittelt, die Eltern müssen ein Passwort vergeben und die Hersteller bei Sicherheitslücken Updates ausliefern.
Beispiel 3: Fitness-Tracker mit Bezahlfunktion Bisher waren auch sensible Daten auf Fitnesstrackern oft nicht gesichert. Ab 1. August müssen neue Geräte sichere Authentifizierung und einen integrierten Schutz vor Betrug bieten.
Unsere Empfehlung
Wer ab August 2025 auf das CE-Kennzeichen achtet, kann sich auf vernetzte Geräte mit sichtbarem Sicherheitsstatus verlassen. Das CE Zeichen steht nicht mehr nur für Funknormen und Elektrik, sondern auch für echte Cybersicherheit. Ideal für alle, die in unseren Fachmärkten nach klar gekennzeichneten, geprüften Produkten suchen, die sie sorgenfrei verwenden können.
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